Bedeutung zukünftiger eiszeitlicher Erosion für die minimale Tiefenlage eines Endlagers
Land / Region: Deutschland
Projektanfang: 01.08.2021
Projektende: 31.01.2023
Projektstand: 22.09.2023
Für die Festlegung eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle schreibt das Standortauswahlgesetz (StandAG) als Mindestanforderung eine minimale Tiefe der oberen Begrenzung des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches (ewG) von 300 Metern unter der Geländeoberfläche vor. Allerdings kann gebietsweise eine Tiefe von 300 Metern nicht ausreichend sein, um zu gewährleisten, dass der ewG zukünftig nicht durch geologische Prozesse beschädigt wird. Einen wesentlichen Einfluss auf die Minimaltiefe eines ewG hat insbesondere die eiszeitlich bedingte intensive Erosion in Form von glazigenen Rinnen (vgl. § 23 Abs. 5 Nr. 3 StandAG).
Subglaziale Erosion während möglicher zukünftiger Eiszeiten stellt eine große Herausforderung für die Langzeitsicherheit von Endlagern in tiefen geologischen Formationen dar. Pleistozäne subglaziale Erosionsstrukturen können Hinweise auf die Dimensionen und Verteilung zukünftiger glazigener Erosionsstrukturen liefern.
Ausgehend von einer Zusammenfassung des Standes der wissenschaftlichen Diskussion wird in dem neuen Projekt untersucht, welche minimale Tiefenlage (300 Meter oder tiefer) für die obere Begrenzung des ewG angesichts der Möglichkeit zukünftiger subglazialer Rinnenbildungen zur Anwendung kommen sollte. Die Beauftragung des Projekts erfolgte, nachdem die BGR sich erfolgreich auf eine Ausschreibung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) beworben hatte.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) richteten vom 9.-10.12.2021 einen virtuellen Workshop zum Thema „Subglaziale Rinnen“ aus.
Download: Pleistozäne subglaziale Rinnen: Tiefe, Verbreitung und Bedeutung für die Mindesttiefe eines Endlagers (2023) (PDF, 36 MB)