Standortauswahl
- Welche Endlagerstandorte kommen in Frage?
- Warum wurde eine „Endlagerkommission“ eingesetzt?
- Wie läuft das Standortauswahlverfahren ab?
- Welche Rolle hat die BGR im Standortauswahlverfahren?
- Stand des Standortauswahlverfahrens
- Welche Wirtsgesteine werden im Standortauswahlverfahren betrachtet?
Welche Endlagerstandorte kommen in Frage?
Die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle regelte seit Juli 2013 das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle“, das durch das Standortauswahlgesetz vom 5. Mai 2017 (Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – StandAG) abgelöst wurde.
In einem neuen mehrphasigen vergleichenden Verfahren soll der Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ ermittelt und durch einen Beschluss des Bundestages festgelegt werden. Neu ist dabei auch eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung von Anfang an. Alle Schritte im Verfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Im Zuge des Verfahrens werden dabei die für die Endlagerung der Abfälle potenziell geeigneten Wirtsgesteine Salz, Ton und Granit in Deutschland berücksichtigt.
Warum wurde eine „Endlagerkommission“ eingesetzt?
Gemäß § 3 des StandAG hatten Bundestag und Bundesrat 2014 eine Kommission eingesetzt, die die eigentliche Suche nach einem Endlagerstandort vorbereiten sollte. Unter den Mitgliedern der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) waren neben Politikern aus dem Bundestag und der Landesregierungen auch Vertreter aus Wissenschaft und Gesellschaft. Das 34-köpfige Gremium unter dem Vorsitz von Ursula Heinen-Esser und Michael Müller hat in zweijähriger Arbeit wissenschaftliche und gesellschaftliche Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Die BGR als Ansprechpartner des Bundes zu geowissenschaftlichen Fragen bei der Endlagerung hat die Endlagerkommission fachlich beraten. BGR-Experten waren bei allen Sitzungen der Kommission als ständiger Gast anwesend. Die BGR hat zahlreiche Expertisen und Stellungnahmen abgegeben. Themen waren zum Beispiel die geowissenschaftlichen Kriterien zur Endlagerstandortsuche in anderen Ländern (K-MAT 23a) oder leicht verständliche Fakten zur Ton- und Tonsteinforschung (K-MAT 16).
Mit der Übergabe und Vorstellung des Abschlussberichts Anfang Juli 2016 hat die Endlagerkommission ihre Arbeit beendet. In ihrem 681-seitigen Abschlussbericht (K-Drs. 268) nimmt die Kommission u.a. Stellung zu
- anderen Entsorgungsoptionen,
- allgemeinen Sicherheitsanforderungen,
- geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien,
- planungswissenschaftlichen Kriterien,
- vorläufigen Sicherheitsanalysen,
- Kriterien für mögliche Fehlerkorrekturen im Verlauf des Verfahrens sowie zur
- Organisationsstruktur und Öffentlichkeitsbeteiligung.
Als Entsorgungspfad empfiehlt die Endlagerkommission eine tiefengeologische Lagerung. Leitend für das vergleichende Auswahlverfahren werden die geowissenschaftlichen Kriterien sein, die die Kommission in diesem Bericht erarbeitet hat. Damit stehen die Kriterien, nach denen der Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ gefunden werden soll, vor Beginn der Auswahl fest. Das Verfahren soll zudem durch Rückholbarkeit und Bergbarkeit der Abfälle Möglichkeiten zu Fehlerkorrekturen bieten.
Wie läuft das Standortauswahlverfahren ab?
Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) von Mai 2017 regelt das Standortauswahlverfahren. Ausgehend vom gesamten Bundesgebiet - von einer weißen Landkarte Deutschlands - werden mittels im Gesetz festgelegter Kriterien und Anforderungen die zu erkundenden Standortregionen ausgewiesen. Welche Regionen in Deutschland nach Anwendung all dieser Kriterien und Anforderungen als untersuchungswürdig gelten, wird erst im Verlauf des Standortauswahlverfahrens zu beurteilen sein. In Deutschland kommen grundsätzlich für die Einlagerung hochradioaktiver Abfälle die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht.
Zuständig für die Durchführung des Standortauswahlverfahrens ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).
Das Standortauswahlverfahren beginnt mit der Ermittlung von Teilgebieten unter Anwendung von geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien. Es folgt eine vergleichende Analyse auf Basis vorhandener Daten anhand repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen und erneuter Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zur Ermittlung von Standortregionen mit günstigen geologischen Gesamtsituationen. Desweiteren kommen planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Anwendung. Der Vorhabenträger entwickelt einen Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen. Nach Festlegung der übertägig zu erkundenden Standortregionen erfolgt die Erkundung von übertage mittels Bohrungen und geophysikalischer Messungen. Auf Grundlage der Erkundungsergebnisse führt der Vorhabenträger weiterentwickelte vorläufige Sicherheitsuntersuchungen und sozioökonomische Potenzialanalysen durch. Auf Grundlage der Ergebnisse und unter erneuter Anwendung der Anforderungen und Kriterien nach §§ 22-24 StandAG werden günstige Standorte ermittelt. Es folgt die erneute Anwendung von planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien. Der Vorhabenträger schlägt auf Basis der gewonnenen Kenntnisse Standorte für die untertägige Erkundung vor. Nach der Entscheidung über die untertägig zu erkundenden Standorte schließt sich die Erkundung von untertage an diesen Standorten an (Errichtung von Bergwerken und Untersuchungen von untertage). Auf der Grundlage der Erkundungsergebnisse führt der Vorhabenträger umfassende vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durch. Unter erneuter Anwendung der Anforderungen und Kriterien nach den §§ 22 bis 24 ermittelt der Vorhabenträger Standorte. Abermals kommen auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien zur Anwendung.
Es folgt ein anschließender Standortvergleich und ein Vorschlag des Vorhabenträgers, der dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt wird. Das BASE nimmt Regulierungssaufgaben des Bundes in der Endlagerung wahr. Es prüft den Vorschlag, einschließlich des zugrundeliegenden Standortvergleichs von mindestens zwei Standorten, bewertet, welcher der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist und übermittelt das Ergebnis dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Über die Annahme des Vorschlages wird durch Bundesgesetz entschieden.
Gemäß StandAG soll das Standortauswahlverfahren bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein. Nach Auffassung der Kommission kann die Einlagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe am gesuchten Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ im Jahr 2050 beginnen.
Welche Rolle hat die BGR im Standortauswahlverfahren?
Im Standortauswahlverfahren nimmt die BGR eine qualifizierte Beraterrolle für den Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ein. Auf Basis einer Vereinbarung zur Zusammenarbeit berät sie die BGE bei der Umsetzung des geowissenschaftlichen Teils des Standortauswahlgesetzes. Die Ergebnisse der Arbeiten der BGR im Auftrag der BGE sowie aus eigenen Forschungsprojekten zum Standortauswahlverfahren stehen als Download zur Verfügung.
Stand des Standortauswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren wurde durch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks am 5. September 2017 gestartet.
Am 28.09.2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. In diesem Bericht sind gemäß §13 Standortauswahlgesetz diejenigen Gebiete auszuweisen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Das Standortauswahlgesetz schreibt vor, welche Ausschlusskriterien und welche geowissenschaftlichen Abwägungskriterien dabei anzuwenden sind.
Die Anwendung der Kriterien und die Ermittlung der Teilgebiete obliegt der BGE als Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens. Die BGR hat an der Abfassung des Zwischenberichts Teilgebiete nicht mitgewirkt. Sie hat sich jedoch mit den Ergebnissen dieses ersten Meilensteins bei der Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland befasst und der BGE im Januar 2021 einen Kurzbericht überreicht. Der 52 Seiten umfassende Bericht ist auf der Website der BGR veröffentlicht. Er ist als Unterstützung für den weiteren Auswahlprozess gedacht. Die BGR versteht ihn als Anregung für mögliche Verbesserungen bei der Anwendung einzelner geowissenschaftlicher Kriterien im Hinblick auf die weitere Umsetzung und Kommunikation des Standortauswahlprozesses.
Seit Beginn der Standortsuche im Jahr 2017 hat die BGR für die BGE zudem verschiedene geowissenschaftliche Fragestellungen im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen BGE und BGR bearbeitet:
- Ausschlusskriterium Großräumige Vertikalbewegungen,
- Ausschlusskriterium Aktive Störungszonen,
- Ausschlusskriterium Seismische Aktivität,
- Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität,
- Ausschlusskriterium Grundwasseralter,
- Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien,
- Mitarbeit im Projekt RESUS mit dem Ziel, wissenschaftlich-technische Grundlagen für die sicherheitsgerichtete Abwägung von Teilgebieten und für die Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln,
- geologische und klimatische Langzeitentwicklung in Deutschland mit Relevanz für die Endlagerung im Projekt RESUS.
Die für die BGE im Rahmen der Standortauswahl erstellten BGR-Berichte sind hier unter dem Reiter „Standortauswahl“ veröffentlicht.
Die BGR bearbeitet auch weiterhin Fragstellungen im Standortauswahlverfahren für die BGE. In den Projekten GeoMePS und ZuBeMErk erstellt sie einen Katalog mit geeigneten Methoden für die übertägige geowissenschaftliche bzw. geophysikalische Erkundung gemäß § 16 des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Ein Zwischenbericht zu den Erkundungszielen liegt bereits vor. In einem weiteren Zwischenbericht wird die Vorgehensweise der Zusammenführung von Erkundungszielen und Erkundungsmethoden in eine maßgefertigte Datenbank erläutert. In einem dritten Zwischenbericht wird die Benutzung der Web-Oberfläche der Datenbank für die Recherche in Bezug auf die Methoden und Ziele beschrieben.
In dem Projekt Suchtiefe untersucht die BGR, welche minimale Tiefenlage (300 Meter unter der Geländeoberfläche oder tiefer) für die obere Begrenzung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs angesichts der Möglichkeit zukünftiger subglazialer Rinnenbildungen im Standortauswahlverfahren zur Anwendung kommen sollte.
Welche Wirtsgesteine werden im Standortauswahlverfahren betrachtet?
Wirtsgestein Salz
Die Art, Zusammensetzung und Eigenschaften der Gesteine an den Endlagerstandorten bestimmen vornehmlich, wie gut diese natürliche Barriere die Umwelt vor Strahlung schützt. Steinsalz besitzt insbesondere für hochradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle gute Isolationseigenschaften.
Bei der Erforschung von Salzstöcken als potenzielle Endlagerformationen für radioaktive Abfälle ist die BGR international führend. Die BGR hat 2008 eine geologische Karte über die Salzstrukturen in Norddeutschland herausgegeben. Die Übersichtskarte „Salzstrukturen Norddeutschlands“ im Maßstab 1:500.000 ist die erste Gesamtdarstellung aller rund 450 Salzstöcke, Salzkissen und Salzformationen in Norddeutschland inklusive der deutschen Nordsee.
1994 wurde von der BGR ein Katalog zusammengestellt, in dem die Salzstrukturen in Deutschland beschrieben und im Hinblick auf ihre Nutzung als Endlagerstandorte bewertet werden. Diese sogenannte Salzstudie (Download PDF, 6,3 MB) basiert jedoch nicht auf den jetzt neu entwickelten Kriterien des Standortauswahlverfahrens. Die Salzstudie wurde als K-MAT 5 von der Endlagerkommission veröffentlicht.
Für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien bei der Endlagersuche gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) fragte die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Vorhabenträgerin des Verfahrens in 2019 die BGR auch nach solchen Daten, auf deren Grundlage bisher geomechanische Eigenschaften von Wirtsgesteinen in Deutschland bestimmt wurden.
Im Ergebnis wurden 105 BGR-Berichte aus den Jahren 1977 bis heute übermittelt, die ganz überwiegend Untersuchungen zu geomechanischen Eigenschaften deutscher Standorte im Wirtsgestein Salz umfassen. Zum Wirtsgestein Ton forscht die BGR ganz überwiegend im Untertagelabor Mont Terri in der Schweiz. Eigenschaften von Wirtsgesteinen außerhalb Deutschlands waren nicht von der BGE angefordert worden.
Alle an die BGE übermittelten Berichte stehen hier als Download zur Verfügung.
Wirtsgestein Ton
Neben Salzgesteinen werden auch andere potenzielle Wirtsgesteine, zum Beispiel Tonformationen, auf ihre Eignung zur Endlagerung untersucht. Die BGR führt dies in internationaler Zusammenarbeit in Untertagelabors vor allem in der Schweiz und in Frankreich durch. Dabei werden Methoden und Geräte für die geowissenschaftliche Erkundung von potenziellen Endlagerstandorten entwickelt und getestet. Ein weiteres Ziel der Arbeiten ist es, die Erkenntnisse aus den gemeinsamen internationalen Projekten auf gleichartige geologische Formationen in Deutschland zu übertragen.
Die BGR erhielt im Jahre 2003 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Auftrag, eine Studie über die Verbreitung von Tongesteinen als potenzielle Wirtsgesteine für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland zu erstellen. Die sogenannte Tonstudie (Download PDF, 21 MB) mit dem Titel "Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen Deutschlands. Untersuchung und Bewertung von Tongesteinsformationen" wurde am 18.04.2007 veröffentlicht. Die Tonstudie basiert jedoch nicht auf den jetzt neu entwickelten Kriterien des Standortauswahlverfahrens.
Bei den für Tongesteine durchgeführten Untersuchungen dienten seinerzeit international anerkannte von der BGR für die Wirtsgesteine Salz und Kristallin formulierte Ausschluss- und Abwägungskriterien als Grundlage. Sie wurden ergänzt durch die im Jahr 2002 vom Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) aufgestellten wirtsgesteinsunabhängigen Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen. Zusätzlich wurden von der BGR weitere aus geowissenschaftlicher Sicht als maßgeblich erachtete Abwägungskriterien bei der Auswahl der Regionen herangezogen. Als Grundlage der Bearbeitung dienten alle verfügbaren Daten aus Karten, Archivmaterial und Bohrungen. Felduntersuchungen wurden nicht durchgeführt. Die Tonstudie wurde als K-MAT 6 von der Endlagerkommission veröffentlicht.
Auf Anfrage der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die ihrer „Tonstudie“ zugrundeliegenden Teilberichte digitalisiert und zusammengestellt. Damit ergänzt sie die bisher im Zuge des Standortauswahlverfahrens nach StandAG an die BGE übermittelten digitalen Daten zu Tongesteinsvorkommen in Deutschland. Unterlagen, die keine Daten mit Rechten Dritter beinhalten, stellt die BGR auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Wirtsgestein Kristallin
Die BGR hatte 1995 für Deutschland einen Katalog von untersuchungswürdigen Kristallinformationen für die Endlagerung hochaktiver wärmeentwickelnder Abfälle veröffentlicht, die sogenannte Kristallinstudie (Download PDF, 2 MB). Die Kristallinstudie wurde als K-MAT 4 von der Endlagerkommission veröffentlicht.
In einem Bericht im Projekt DaFNe wird ein Überblick zu Standortverfahren, Datenerhebung und Modellierung in kristallinen Wirtsgesteinen in der Endlagerung gegeben.
Im Verbundprojekt CHRISTA (Machbarkeitsstudie zur Entwicklung einer Sicherheits- und Nachweismethodik für ein Endlager für Wärme entwickelnde Abfälle in einer Kristallingesteinsformation in Deutschland) hat die BGR einen Bericht zur „Darstellung des Kenntnisstandes zur Geologie der Kristallinvorkommen in Deutschland (CHRISTA Task 3.1) erarbeitet.
Im Nachfolgeprojekt der Machbarkeitsstudie CHRISTA II soll ein Sicherheits- und Nachweiskonzept für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle im Kristallingestein in Deutschland im Verbund der Projektpartner BGE Technology, BGR und GRS entwickelt werden. Dazu sind Integritätsnachweise für die geologische und die geotechnischen Barrieren zu führen und die Übertragbarkeit vorliegender Nachweiskonzepte für Steinsalz (Projekt KOSINA) und Tonstein (Projekt ANSICHT) zu prüfen.
Der Kurzbericht „Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinsformationen“ (Download PDF, 832 KB) fasst die Forschungsergebnisse (Stand 2007) über die Wirtsgesteine Steinsalz, Kristallin und Tongesteine in Deutschland zusammen. Der Kurzbericht wurde als K-MAT 7 von der Endlagerkommission veröffentlicht.
Kontakt