Verifikation
Die BGR nimmt laut "Ausführungsgesetz zu dem Vertrag vom 24. September 1996 über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen" für die Bundesrepublik Deutschland alle mit dem Kernwaffenteststoppabkommen (CTBT Comprehensive Nuclear Test-Ban Treaty) zusammenhängenden wissenschaftlich-technischen Aufgaben wahr. Gleichzeitig ist die BGR als nationale Behörde Ansprechpartner für die in Wien ansässige CTBT-Organisation (CTBTO Comprehensive Nuclear Test-Ban Treaty Organization) und in dieser Funktion zusammen mit den entsprechenden nationalen Einrichtungen der übrigen CTBT-Vertragsstaaten verantwortlich für die Verifikation, d.h. die Kontrolle der Einhaltung dieses internationalen Abkommens.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, betreibt die CTBTO ein globales Überwachungssystem (IMS International Monitoring System) und stellt den nationalen Behörden Daten in geeigneter Form zur Verfügung oder leistet den Vertragsstaaten Unterstützung bei der Durchführung ihrer Verifikationsaufgabe. Im begründeten Verdachtsfall einer Vertragsverletzung obliegt es den Mitgliedsstaaten, von dem potenziell vertragsbrüchigen Staat eine Klarstellung oder eine Inspektion vor Ort zu verlangen. Für Deutschland steht die BGR in dieser Verantwortung, wobei zur Begründung eines Verdachts und der daraus folgenden Inspektion vor Ort sowohl Daten des IMS als auch zusätzliche nationale Verifikationsmittel anderer Art verwendet werden dürfen.